Veröffentlicht auf Motoro.ch — Administrativer Leitfaden für Käufer und Verkäufer in der Schweiz
Sie haben gerade ein Fahrzeug in der Schweiz gekauft oder verkauft? Der Schilderwechsel und der Halterwechsel sind obligatorische administrative Schritte. Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Kanton, und die Fristen sind streng. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.
1. Der allgemeine Ablauf in der Schweiz
In der Schweiz wird die Fahrzeugzulassung auf kantonaler Ebene durch die Strassenverkehrsämter (StVA) verwaltet — in der Romandie als Office de la circulation (OCN) oder Service des automobiles (SAN) und im Tessin als Sezione della circolazione bezeichnet.
Grundprinzip
Das Fahrzeug ist immer an einen Halter und an einen Kanton gebunden. Bei einem Verkauf gilt:
- Gleicher Kanton: einfacher Halterwechsel
- Anderer Kanton: Das Fahrzeug muss im Kanton des Käufers neu eingelöst werden, mit neuen Kontrollschildern
Gesetzliche Fristen
Der Käufer hat ab dem Erwerb 14 Tage Zeit, um den Halterwechsel vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist können Sanktionen verhängt werden (Ordnungsbusse).
2. Erforderliche Dokumente
Für den Verkäufer
- Originaler Fahrzeugausweis (carte grise / permis de circulation)
- Unterschriebener Kaufvertrag
- Kontrollschilder (falls der Käufer in einem anderen Kanton wohnt)
- Verkaufsanzeige — kantonsspezifisches Formular (avis de vente) — je nach Kanton
Für den Käufer
- Identitätskarte oder Reisepass
- Gültiger Führerausweis
- Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung) — von Ihrer Versicherung ausgestellt
- Bericht der letzten Motorfahrzeugkontrolle (MFK, falls noch gültig)
- Anmeldeformular für die Einlösung (kantonal unterschiedlich)
Die Verkaufsanzeige
Mit diesem kantonalen Formular meldet der Verkäufer den Verkauf seines Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt. Es enthält:
– Die Daten des Verkäufers
– Die Daten des Käufers
– Die Fahrzeugdaten
– Das Verkaufsdatum
Achtung: Der Verkäufer muss dieses Formular unbedingt einreichen, um sich von der Haftung für das Fahrzeug zu befreien.
Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem eidgenössischen Formular 13.20A, das ein Zolldokument für den Fahrzeugimport ist.
3. Vorgehen nach Kanton
Kanton Waadt (SAN)
- Amt: Service des automobiles et de la navigation (SAN)
- Online: ja, teilweise über www.vd.ch/san
- Kosten: ca. CHF 50.– bis 80.– für einen Halterwechsel
- Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
- Besonderheit: Der Antrag kann online gestellt werden, die Schilderabholung erfolgt jedoch am Schalter
- Frist: 14 Werktage
Kanton Genf (OCAN)
- Amt: Office cantonal des automobiles et de la navigation (OCAN)
- Online: ja, über ge.ch
- Kosten: ca. CHF 60.– bis 90.–
- Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
- Besonderheit: Seit 2023 ist eine Online-Terminbuchung obligatorisch
- Frist: 14 Tage
Kanton Zürich (StVA)
- Amt: Strassenverkehrsamt Zürich
- Online: ja, über stva.zh.ch
- Kosten: ca. CHF 60.– bis 100.– (Halterwechsel)
- Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Ausweis
- Besonderheit: Weitgehend digitalisiertes Verfahren, die meisten Schritte können online erledigt werden
- Frist: 14 Tage
Kanton Bern (SVSA)
- Amt: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA)
- Online: ja, teilweise über www.be.ch
- Kosten: ca. CHF 50.– bis 80.–
- Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
- Besonderheit: Dezentrale Schalter an mehreren Standorten
- Frist: 14 Tage
Kanton Freiburg (OCN)
- Amt: Office de la circulation et de la navigation (OCN)
- Online: teilweise, über www.fr.ch/ocn
- Kosten: ca. CHF 50.– bis 75.–
- Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
- Besonderheit: Zweisprachiger Kanton, Dienstleistungen auf Französisch und Deutsch
- Frist: 14 Tage
Kanton Wallis (SCN)
- Amt: Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (SCN)
- Online: eingeschränkt
- Kosten: ca. CHF 50.– bis 80.–
- Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
- Besonderheit: Schalter in Sitten, Brig und St-Maurice
- Frist: 14 Tage
Kanton Neuenburg (SCAN)
- Amt: Service des automobiles et de la navigation
- Online: teilweise über www.ne.ch
- Kosten: ca. CHF 50.– bis 75.–
- Dokumente: Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
- Besonderheit: Relativ schnelle Abwicklung, kleiner Kanton
- Frist: 14 Tage
Kanton Tessin (SC)
- Amt: Sezione della circolazione
- Online: ja, über www4.ti.ch/di/sc
- Kosten: ca. CHF 60.– bis 90.–
- Dokumente: Fahrzeugausweis (licenza di circolazione), Versicherungsnachweis, Identitätsausweis
- Besonderheit: Dienstleistungen auf Italienisch, Verfahren ähnlich wie in den Deutschschweizer Kantonen
- Frist: 14 Tage
4. Sonderfälle
Wechsel zwischen Kantonen
Wenn der Käufer in einem anderen Kanton wohnt als der Verkäufer:
- Der Verkäufer gibt seine Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt zurück (oder behält sie für ein anderes Fahrzeug)
- Der Käufer beantragt neue Kontrollschilder in seinem Kanton
- Der Käufer erhält neue Schilder mit dem Kürzel seines Kantons
- Das Fahrzeug darf zwischen den beiden Vorgängen nicht ohne Schilder fahren — verwenden Sie provisorische Schilder (Tagesschilder / Händlerschilder)
Provisorische Schilder / Tagesschilder
- Gültigkeit: 24 Stunden bis einige Tage, je nach Kanton
- Kosten: ca. CHF 20.– bis 40.–
- Wo erhältlich: beim Strassenverkehrsamt oder bei bestimmten Garagisten
- Verwendung: ausschliesslich für die Fahrt vom Verkaufsort zum Wohnort des Käufers oder zur MFK
Fahrzeuge im Leasing
Wenn das Fahrzeug geleast ist:
- Das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft, nicht dem Fahrer
- Der Wechsel erfordert die schriftliche Zustimmung der Leasinggesellschaft
- In der Regel muss der vorzeitige Rückkauf vor dem Verkauf erfolgen
- Der Ablösebetrag ist im Leasingvertrag angegeben
Schilderdeponierung
In den meisten Kantonen können Sie Ihre Kontrollschilder behalten, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist ein neues Fahrzeug kaufen (in der Regel 3 bis 12 Monate, je nach Kanton). Während dieser Zeit werden die Schilder beim Strassenverkehrsamt «deponiert».
Kosten der Deponierung: unterschiedlich, häufig CHF 20.– bis 50.– pro Monat.
5. Die Versicherung während des Wechsels
Für den Verkäufer
- Die Haftpflichtversicherung deckt das Fahrzeug, solange es auf Ihren Namen eingelöst ist
- Sobald der Halterwechsel vollzogen ist, erlischt die Versicherung automatisch
- Kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um die anteilige Rückerstattung der Prämie zu erhalten
- Wenn Sie Ihre Schilder behalten, wird die Versicherung auf Ihr nächstes Fahrzeug übertragen
Für den Käufer
- Sie benötigen einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht / grüne Karte) VOR der Einlösung
- Kontaktieren Sie eine Versicherungsgesellschaft und schliessen Sie einen Vertrag ab, bevor Sie zum Strassenverkehrsamt gehen
- Der Versicherungsnachweis ist ein unerlässliches Dokument für die Einlösung
- Vergleichen Sie die Angebote auf comparis.ch oder bonus.ch
6. Strafen bei Fristüberschreitung
Zögern Sie nicht, die Formalitäten rechtzeitig zu erledigen:
- Ordnungsbusse: Bei Überschreitung der 14-Tage-Frist kann eine Busse verhängt werden (CHF 100.– bis 300.– je nach Kanton)
- Fahren ohne Einlösung: empfindliche Busse + Entzug des Fahrzeugausweises
- Versicherung: Ohne gültige Haftpflichtversicherung zu fahren ist in der Schweiz ein Straftatbestand (Art. 96 SVG)
7. Kurzcheckliste
Für den Verkäufer:
- [ ] Kaufvertrag unterschrieben
- [ ] Verkaufsanzeige an das Strassenverkehrsamt gesendet
- [ ] Versicherung informiert
- [ ] Kontrollschilder zurückgegeben oder auf ein neues Fahrzeug übertragen
- [ ] Kopie aller Dokumente aufbewahrt
Für den Käufer:
- [ ] Haftpflichtversicherung abgeschlossen und Nachweis erhalten
- [ ] Termin beim Strassenverkehrsamt vereinbart (falls nötig)
- [ ] Dokumente zusammengestellt: Fahrzeugausweis, Ausweis, Versicherungsnachweis
- [ ] Halterwechsel innerhalb von 14 Tagen durchgeführt
- [ ] Neue Kontrollschilder montiert (bei Kantonswechsel)
Nützliche Links
- Bundesportal: ch.ch — Halterwechsel
- TCS: Tipps Kauf/Verkauf
- Motoro: Veröffentlichen und finden Sie Fahrzeuge ganz einfach auf motoro.ch
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